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Das Werk untersucht zwei im Jugendstrafrecht verankerte Rechtsinstitute: die Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG und die Vorbewährung, die seit 2012 eine gesetzliche Grundlage hat. Beide Instrumente zielen darauf ab, den Vollzug einer Jugendstrafe zu vermeiden und spiegeln den Grundsatz der Flexibilität im Jugendstrafrecht wider. Der Verfasser, der in seiner über achtjährigen Tätigkeit in der Jugendgerichtsbarkeit in Bayern diese Institute nur selten angewendet hat, analysiert, ob dies auch für die allgemeine Praxis in Bayern gilt und welche Ursachen dafür verantwortlich sind. Hierzu wurde ein Fragebogen an Richter und Staatsanwälte versandt. Die Arbeit gliedert sich in zwei Hauptabschnitte: Der erste Teil behandelt die rechtlichen Grundlagen, einschließlich der Voraussetzungen und Herausforderungen von § 27 JGG und der Vorbewährung, wobei der „Warnschussarrest“ besonders hervorgehoben wird. Der zweite Teil widmet sich der praktischen Bedeutung der beiden Rechtsinstitute, basierend auf der Auswertung der zurückgesandten Fragebögen. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass § 27 JGG und die Vorbewährung eine besondere Rolle im Jugendstrafrecht spielen, trotz ihrer geringen Anwendungshäufigkeit. Beide Instrumente sind jedoch legitim, da sie zur Verhinderung von Jugendstrafen beitragen und dem individuellen Erziehungsziel des § 2 Abs. 1 JGG dienen, das auf die Verhinderung weiterer Straftaten abzielt.
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Die Bedeutung der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG und der Vorbewährung in der jugendgerichtlichen Praxis in Bayern, Christian Baier-Welt
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- 2015
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