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Der Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden berücksichtigt in seiner gegenwärtigen Form keine Gemeindetypen. Er basiert jedoch auf der historisch gewachsenen Klassifizierung der Gemeinden nach ihrem verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Status, was ihren Platz in der Hierarchie bestimmt und somit das Maß an Aufgaben und Einnahmen festlegt. Im vertikalen Finanzausgleich variiert die Anzahl der Partner je nach Ebene: Amtsangehörige Gemeinden erhalten Zuweisungen des Landes und leisten Umlagen zur Deckung des Bedarfs von Ämtern und Kreisen. Im Gegensatz dazu beschränkt sich der vertikale Finanzausgleich für kreisfreie Städte auf Zuweisungen und Zuschüsse der Länder. Diese Klassifizierung hat jedoch nur begrenzten Einfluss auf den Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden. Das System der Transfers vom Land an die Gemeinden löst sich vollständig von der Beziehung zum verwaltungsrechtlichen Status einer Gemeinde. Die vertikalen Transfers, die die Finanzkraft der Gemeinden stärken sollen, erfüllen zudem die Funktion des horizontalen Finanzausgleichs, indem sie je nach Finanzlage unterschiedlich verteilt werden. Diese Finanzlage ist jedoch nicht mehr vom rechtlichen Status abhängig, sondern das Ergebnis zahlreicher Einflussfaktoren, die erfasst werden müssen, um den gewünschten horizontalen Effekt der Finanzausgleichsmaßnahmen zu erreichen.
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Die Typisierung der Gemeinden nach sozialökonomischen und finanzwirtschaftlichen Strukturmerkmalen, Jürgen Blankenburg
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- Année de publication
- 1965
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