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Der Datenbegriff im Strafgesetzbuch

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Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie stellt den Gesetzgeber vor die Herausforderung, auf neue Kriminalitätsformen zu reagieren. Ein zentraler Aspekt dieser „gesetzgeberischen Reaktionen“ ist der Begriff Daten im StGB, der oft vorausgesetzt, aber nicht definiert wird, wie etwa in § 202 a II StGB. Diese Untersuchung zielt darauf ab, das Tatbestandsmerkmal Daten innerhalb der relevanten Tatbestände des StGB auszulegen. Im ersten Kapitel wird der Datenbegriff unabhängig von den Tatbeständen geklärt, wobei auch der Begriff der Information ausführlich behandelt wird. Die interdisziplinären Ansätze bieten eine wertvolle Hilfestellung für Juristen, die sich mit dem Phänomen „Information“ beschäftigen. Zudem werden die Besonderheiten von Daten in der elektronischen Datenverarbeitung betrachtet, wobei „digitale Daten“ als eigenständig vom allgemeinen Datenbegriff abzugrenzen sind. Im zweiten Kapitel erfolgt eine Auslegung des Datenbegriffs basierend auf den Ergebnissen des ersten Kapitels. Es zeigt sich, dass die Frage „Was sind Daten im Sinne des StGB?“ nicht einheitlich beantwortet werden kann, sondern differenziert nach den jeweiligen Tatbeständen. Diese Tatbestände weisen nicht in allen Aspekten Konsistenz auf. Die Arbeit schließt mit Vorschlägen zur präziseren Fassung einzelner Tatbestände und zur möglichen Streichung bestimmter Tatbestände.

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Der Datenbegriff im Strafgesetzbuch, Volker Hampel

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2015
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