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Das Straßengesetz des Landes Brandenburg ist eines der wichtigsten verwaltungsrechtlichen Fachgesetze des Landes und hat eine große Bedeutung für Planung, Herstellung, Veränderung und Unterhaltung der Straßenverkehrsinfrastruktur. Seit Inkrafttreten im Jahr 1992 hat das Brandenburgische Straßengesetz zahlreiche Gesetzesänderungen erfahren, zuletzt mit Gesetz vom 4. 7. 2014, nach dem die Landesregierung ermächtigt wurde, durch Rechtsverordnung die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zu bestimmen. Anliegen des Kommentars ist es, die abstrakte Materie des Straßenrechts, insbesondere die vielen speziell straßenrechtlichen Begriffe, mit Leben zu füllen. Daher ist die Kommentierung klar gegliedert und alle Begrifflichkeiten werden präzise erläutert. Darüber hinaus werden systematische Beziehungen innerhalb des Brandenburgischen Straßengesetzes und zu anderen Gesetzen dargestellt. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts und des OVG Berlin-Brandenburg, wird ausgiebig ausgewertet. Der vorliegende Kommentar wendet sich in erster Linie an diejenigen, die tagtäglich mit dem Straßenrecht zu tun haben; darüber hinaus möchte der Kommentar aber auch Orientierungshilfe sein für jeden, der sich einen schnellen Überblick über das Straßenrecht des Landes Brandeburg verschaffen möchte, etwas als Rechtsanwalt, Dozent, Studierender, Planender oder Architekt. André Böttner ist Dezernatsleiter im Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten.
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Brandenburgisches Straßengesetz, André Böttner
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- 2015
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