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Im Februar 1950 verurteilte das Schwurgericht Lüneburg zwei Kriminalbeamte der Geheimen Staatspolizei in Celle zu Freiheitsstrafen. Das Gericht stellte in zahlreichen Fällen fest, dass die Angeklagten während des letzten Kriegsjahres Menschen bei Verhören geschlagen und misshandelt hatten. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Vorfälle als „Spitze eines Eisberges“. Zum Bezirk des Celler Gestapo-Büros gehörte auch der Landkreis Burgdorf, wo im Sommer 1944 eine Razzia in Wohnlagern von Zwangsarbeitern stattfand. Dabei wurden 300 Ukrainer und Polen verhaftet, die in der Turnhalle von Burgdorf über Wochen verhört und geschlagen wurden. Ihnen wurde die Gründung einer Widerstandsbewegung unterstellt. 40 Personen wurden ins Konzentrationslager Neuengamme überstellt, 31 von ihnen hingerichtet. Diese „Ukrainer-Aktion“ war ein zentraler Fall in den Verhandlungen von 1950. Seit 1947 hatten britische Besatzer Aussagen von Zeugen zu Kriegsverbrechen gesammelt. Historiker Ralf Bierod erklärt, warum das Gericht Lynchmorde an polnischen Zwangsarbeitern und zahlreiche Überstellungen in Konzentrationslager nicht anklagen konnte. Mit seinem Fokus auf regionale Geschichte dokumentiert der Autor anschaulich die alltäglichen Grausamkeiten im NS-Regime und beleuchtet die Verstrickungen von Justiz und Zivilbevölkerung.
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Gestapo-Verbrechen im Landkreis Burgdorf und das Schwurgerichtsverfahrens in Lüneburg von 1950, Ralf Bierod
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- 2015
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