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L' influence de régime national-socialiste sur le droit privé Allemand

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Heinrich Rheinstrom (1884–1960) verfasste die Studie Ende der 1930er Jahre in Paris in Zusammenarbeit mit Konrad Wolff (1907–1989), beide Juristen jüdischer Herkunft, die aus Deutschland vertrieben wurden. Rheinstrom war ein erfolgreicher Rechtsanwalt und Honorarprofessor, während Wolff gerade sein Assessor-Examen und die Promotion abgeschlossen hatte, als sie 1933 keine Perspektiven mehr in Deutschland sahen. Die 1943 in Montreal veröffentlichte Studie ist in Europa kaum zu finden. Diese Ausgabe vereint das französische Original mit der deutschen Übersetzung. Sie behandelt neue Gesetze und Gesetzesänderungen im Deutschen Reich, legt jedoch besonderen Fokus darauf, wie die Gerichte durch Missachtung herkömmlicher Methoden dem Privatrecht seine Verlässlichkeit entzogen. Dies führte zur Zerstörung des Schutzes subjektiver Rechte, insbesondere für Juden. Parteiprogramme und Äußerungen von Parteigrößen wie „Recht ist, was dem deutschen Volke nützt“ wurden zur Rechtsfindung herangezogen, während widersprechende Vorschriften ignoriert wurden. Jura-Professoren spielten dabei eine fatale Rolle. Der Rheinstrom-Text verbindet eine kritische Außenperspektive mit präzisen Beobachtungen der Entwicklungen in Deutschland bis 1939 und verfolgt die Phraseologie vom Parteiprogramm bis zu judenfeindlichen Urteilen in Wohnungsmietangelegenheiten.

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L' influence de régime national-socialiste sur le droit privé Allemand, Heinrich Rheinstrom

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2015
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