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Konvergente Medien zwischen Europäischer Union, Bund und Ländern

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Mit dem dynamischen Wandel der kommunikationstechnischen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich auch die Bedingungen, unter denen die Freiheit der Medien sich entfalten kann. Neue Dienste und Angebotsformen lassen die Grenzlinien zwischen den Mediengattungen ebenso undeutlich werden, wie sie die Rollen der Akteure verändern, sei es als Anbieter von Inhalten, als Kommunikationsdienstleister oder als Nutzer, in Plattformen, offenen Netzen und hybriden Diensten. Medienpolitik und Medienrecht haben sich diesen Entwicklungen zu öffnen. Dabei gilt es, Vorgaben des Grundgesetzes ebenso zu beachten wie die des europäischen Rechts. Der gesellschaftlichen und politischen Funktion der Medien ist ebenso Rechnung zu tragen, wie ihrer Bedeutung als Wirtschaftsfaktor. Der Leipziger Staats- und Medienrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hat untersucht, welche Handlungsoptionen bestehen, um freie Information und Meinungsbildung unter den Bedingungen konvergenter Medien zu gewährleisten. Medienrechtliche Ordnung und Gestaltung wird sich auf Fragen der Offenheit der Infrastrukturen, des Zugangs zu Kommunikationsnetzen, der Chancengleichheit und der Auffindbarkeit von Inhalten verlagern. Es geht u. a. um Netzneutralität, die Marktmacht von Social Media, Plattformregulierung und hybride Medien, um identische Inhalte unterschiedlicher Medien und die Kreation von public value. Die Medienpolitik muss sich ihrer Handlungsspielräume bewusst werden, und sie hat das Primat des Medienrechts und der Medienfreiheiten zu wahren.

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Konvergente Medien zwischen Europäischer Union, Bund und Ländern, Christoph Degenhardt

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2014
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