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Seit dem 1.1.2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für alle Arbeitnehmer, einschließlich Praktikanten, mit wenigen Ausnahmen. Das Gesetz regelt auch, wie Anpassungen über eine Kommission vorgenommen werden können. Schwerpunkte der Neuerscheinung umfassen: - Führung von Arbeitszeitkonten und Wertguthabenvereinbarungen unter dem MiLoG - Umgang mit Formen minderer Arbeitsintensität - Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft - Anrechenbarkeit von Leistungen des Arbeitgebers - Zulagen, Zuschläge und Sachleistungen - Fortführung von Stücklohnvereinbarungen - Praktikumsformen des MiLoG - Folgen von Mindestlohnverstößen, Haftungsfragen und Sanktionsinstrumente - Fragen des Unionsrechts unter Berücksichtigung der Enforcement-RL Die Autoren, die maßgeblich an der Gestaltung des Gesetzes im BMAS beteiligt waren, teilen ihr Fachwissen in diesem Kommentar. Christian Riechert gilt als Verfasser des Gesetzes, während Dr. Lutz Nimmerjahn, Richter am Arbeitsgericht Stuttgart, seine Expertise einbringt. Die Zielgruppe umfasst Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte, Betriebsräte sowie Verwaltungen und Gewerbeaufsicht.
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Mindestlohngesetz, Christian Riechert
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- 2015
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- (rigide)
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