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Das Transportgewerbe und die illegale Beschäftigung: Kann der Disponent ungewollt Arbeitgeber werden?

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Zielsetzung der Arbeit ist es, einen sachlichen Überblick über das Thema der illegalen Beschäftigung im Transportgewerbe zu geben und diese anhand einer Checkliste zu vermeiden. Dabei wird auf das Arbeitsverhältnis eingegangen, welches bei abhängiger Beschäftigung immer anzufinden ist. Im ersten Teil werden zunächst die Grundbegriffe vorgestellt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der illegalen Beschäftigung. Dort wird auf das Konzernprivileg eingegangen: Hierbei wird deutlich, dass sich ein Transportgewerbe nicht auf § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG berufen kann. Es werden die verschieden Vertragsarten erläutert, sowie die damit verbundenen Probleme. Zur EU-Fahrerlizenz werden Meinungen verglichen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Es wird erklärt, wie sich das Weisungsrecht von der Anweisung eines Disponenten differenziert und welche Konsequenzen die CEMT-Genehmigung mit sich bringt. Zusätzlich werden das Ausflaggen, der Begriff der Scheingesellschaft und ihr Vorliegen nähergebracht. Im dritten Teil werden die rechtlichen Folgen für die Organe des Unternehmens und die arbeitsvertragsrechtlichen Folgen beschrieben, während der vierte Teil schließlich die persönliche Meinung des Autors wiederspiegelt.

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Das Transportgewerbe und die illegale Beschäftigung: Kann der Disponent ungewollt Arbeitgeber werden?, Achim Lindenblatt

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2014
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