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Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, den Wohnungsmarkt angesichts knapper Energieressourcen und des Klimawandels zu modernisieren und umweltfreundlicher zu gestalten. Insbesondere die energetischen Modernisierungen sollten gesetzlich im BGB verankert werden. Dies führte zu umfangreichen Änderungen im Bereich der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 (MietRÄndG). § 554 BGB wurde aufgehoben, und den Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde ein neues Kapitel gewidmet. Hier werden die Maßnahmen definiert sowie deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen in mehreren Vorschriften geregelt. Neu ist ein Minderungsausschluss für drei Monate zugunsten des Vermieters, wenn durch eine energetische Modernisierung ein Mangel an der Mietsache entsteht. Das Buch behandelt diese umfangreichen Änderungen, erläutert die neuen Regelungen und nimmt eine kritische Würdigung vor. Es werden sowohl bestehende Probleme als auch neu auftretende Herausforderungen angesprochen und Lösungen sowie Alternativen diskutiert, um die gesetzgeberischen Ziele möglicherweise auch auf andere Weise zu erreichen. Ziel ist eine einheitliche Rechtsauslegung zu fördern.
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Die Neukonzeption von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013, Andreas Alexander Himmen
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- 2014
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