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Technologie statt Vertrag?

Sachmangelbegriff, negative Beschaffenheitsvereinbarungen und AGB beim Kauf digitaler Güter

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Verwendungsbeschränkungen bezüglich einer Kaufsache können entweder im Wege einer schuldrechtlichen Abrede oder technologisch implementiert werden, indem etwa bei digitalen Gütern technische Schutzmaßnahmen des Urheberrechts verwendet werden. Bei übermäßigen schuldrechtlichen Beschränkungen erfolgt ein Schutz des Käufers etwa durch zwingendes Recht oder durch die AGB-Kontrolle. Damit ergibt sich die Forschungsfrage, ob bei der technologischen Implementierung von Verwendungsbeschränkungen - also bei der Verwendung einer Technologie statt eines Vertrages - die Rechtsordnung gleichwertige Schutzmechanismen zur Verfügung stellt - etwa in Gestalt der kaufrechtlichen Sachmangelhaftung - oder ob dem Verkäufer eine „Flucht aus der AGB-Kontrolle“ möglich ist. Mark-Oliver Mackenrodt konzipiert unter Rückgriff auf grundlegende dogmatische und ökonomische Erkenntnisse ein Modell, das einen stärkeren Gleichlauf bei der Bewertung von Nutzungsbeschränkungen unabhängig davon ermöglicht, ob sie vertraglich oder technologisch implementiert worden sind. Er entwickelt dabei einen eigenständigen normativen Sachmangelbegriff, der bei neuartigen technologischen Produkten größere Rechtssicherheit ermöglicht.

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Technologie statt Vertrag?, Mark-Oliver Rödel

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2015
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