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Zusammenschlüsse mit Unternehmen, deren Marktbeherrschung „rechtskräftig festgestellt“ worden ist und deren beherrschter Markt einen vom Zusammenschluss betroffenen Markt berührt, sind nach Art. 9 Abs. 4 KG meldepflichtig. Diese Norm wird einleitend rechtshistorisch und -vergleichend betrachtet. In der Folge hinterfragt der Autor die Rechtmässigkeit und Rechtsgleichheit ihrer Anwendung, wobei begründet wird, dass die von der h. L. und Praxis geforderten Feststellungsverfügungen über die Marktbeherrschung nicht rechtmässig sein können. Es wird eine Auslegung angeboten, die dem Legalitätsprinzip und etablierten verfahrensrechtlichen Instituten Rechnung trägt. Zudem werden Zweifel am regulatorischen Nutzen von Art. 9 Abs. 4 KG vorgebracht und es wird die Aufgabe der Norm zugunsten eines ökonomisch aussagekräftigeren Meldekriteriums angeregt.
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Die umsatzunabhängige Meldepflicht von Unternehmenszusammenschlüssen im Schweizer Kartellgesetz, Samuel Indermühle
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- 2014
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