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In der Finanzbranche erhalten Finanzdienstleister regelmäßig Rückvergütungen von Dritten zur Förderung ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Dies kann zu einem potenziellen Interessenkonflikt führen, insbesondere wenn der Finanzdienstleister gleichzeitig die Interessen seiner Kunden wahren soll. Akzeptiert er Rückvergütungen, ist er gemäß Art. 400 Abs. 1 OR verpflichtet, diese an seine Kunden herauszugeben. Das Bundesgericht hat diese Herausgabepflicht für bankinterne und bankexterne Vermögensverwalter in BGE 138 III 755 bestätigt. Die vorliegende Dissertation aus St. Gallen behandelt verschiedene Fragen zur Gewährung und Annahme von Rückvergütungen in der Finanzbranche. Es werden die Auswirkungen auf die Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Effektenhandel und Versicherungsvermittlung analysiert, mit einem besonderen Fokus auf die Relevanz der Herausgabepflicht in diesen Bereichen. Zudem werden privat- und öffentlich-rechtliche Bestimmungen zum Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Rückvergütungen betrachtet. Die steigenden Anforderungen an Transparenz und Offenlegung werden ebenso geprüft wie der Verzicht auf Rückvergütungen, insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Rückvergütungen und Interessenkonflikte in der Finanzbranche, Anette Waygood-Weiner
- Langue
- Année de publication
- 2014
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