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Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. Dezember 2011 soll die Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren erleichtert und die Eigenverwaltung gestärkt werden. Ziel ist es, überlebensfähige Unternehmen trotz vorübergehender Insolvenz zu erhalten. Der Autor weist jedoch darauf hin, dass diese Ziele für die zweigliedrige GmbH & Co. KG gefährdet sind, wenn die GmbH und ihre Geschäftsführung aufgrund der Vorschrift des § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB aus der KG ausscheiden und diese aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erlischt. Da viele Unternehmen in Deutschland als GmbH & Co. KG organisiert sind, ist eine Lösung für dieses Spannungsfeld notwendig. Der Autor entwickelt die sogenannte Reduktionslösung, die eine Nichtanwendung von § 131 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HGB vorschlägt. Er begrenzt den Anwendungsbereich der teleologischen Reduktion auf Sanierungs- und Eigenverwaltungsfälle, was die Handhabung der Reduktion in der Praxis erleichtert. Insgesamt trägt der Autor zur Diskussion über das Verhältnis von Gesellschafts- und Insolvenzrecht bei.
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Die Rechtsträgersanierung und Eigenverwaltung der zweigliedrigen „typischen“ GmbH & Co. KG nach dem ESUG, Christian Schlicht
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- 2014
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