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Die Rechtsfigur des uneigentlichen Organisationsdelikts (BGHSt 49, 177)

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Der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die bedeutende Rechtsfigur des „fortgesetzten Delikts“ abgeschafft und damit eine über ein Jahrhundert bewährte Rechtstradition gebrochen. Kurz darauf hat der 5. Strafsenat in einer Entscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats eine neue Weichenstellung für die konkurrenzrechtliche Beurteilung von Tatbeiträgen geschaffen, die als „uneigentliches Organisationsdelikt“ an Bedeutung gewann. Diese Rechtsfigur wurde vom 3. Strafsenat in ihren Voraussetzungen und Anwendungsbereich präzisiert. Das Werk bietet als erste Monographie einen umfassenden Überblick über Theorie und Praxis dieser Rechtsfigur. Es analysiert die Grundlagen des uneigentlichen Organisationsdelikts und dessen Einordnung als Handlungseinheit 'sui generis' im System der §§ 52 ff. StGB. Der Schwerpunkt liegt auf den materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Konsequenzen der Zusammenfassung mehrerer Tatbeiträge und der Frage, ob diese neue Rechtsfigur mit den Gründen, die zur Abschaffung des fortgesetzten Delikts führten, vereinbar ist. Der Autor beleuchtet auch den aktuellen Meinungsstand zur Dogmatik der konkurrierenden Betrachtung von Tatbeiträgen und präsentiert abschließend einen eigenen Lösungsvorschlag in Form eines ergänzenden Gesetzes.

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Die Rechtsfigur des uneigentlichen Organisationsdelikts (BGHSt 49, 177), Sascha Kische

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2014
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