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Im Zuge der Wirtschaftskrise 2008 hatte die Bundesregierung die Sanierungsklausel, § 8c Abs. 1a KStG, eingeführt, um die Sanierung von Unternehmen bei Veräußerung zu erleichtern. Daraufhin hatte die Kommission der Europäischen Union, diese Maßnahme der Prüfung bezüglich der Qualifizierung dieser Klausel als rechtswidrig gewährte Beihilfe angestrebt und als solche auch qualifiziert. Derzeit ist ein Feststellungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof anhängig, der die Einstufung der Klausel prüft. In diesem Buch werden die Regelung des § 8c Abs. 1a KStG und die Vorgängerregelung des § 8 Abs. 4 KStG a.F. miteinander verglichen, um eine mögliche Kontinuität des Gesetzgebung bzgl. der Sanierungsklausel aufzuzeigen. Hierbei werden die Argumente der EU-Kommission und der Bundesregierung gegenüber gestellt, um die Richtigkeit der Qualifizierung der Sanierungsklausel als rechtswidrig gewährte Beihilfe zu bewerten.
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Die Sanierungsklausel des Körperschaftsteuergesetzes als rechtswidrig gewährte Beihilfe nach den Verträgen der Europäischen Union?, Paul Koltermann
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- 2014
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