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Grundkurs Schulrecht

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Täglich werden an Schulen tausende von urheberrechtlich geschützten Werken genutzt. Viele dieser Nutzungen sind zulässig, viele aber auch nicht. Denn außerhalb des privaten Rahmens unterliegt der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken erheblichen Einschränkungen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke in unzulässiger Weise nutzt, setzt sich und seinen Dienstherrn Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen aus. Das kann im Einzelfall teuer werden. Zudem sind Urheberrechtsverstöße strafbar. Während das unter selber Autorenschaft erschienene Werk »Grundkurs Schulrecht X – Urheber- und Medienrecht leicht gemacht« die Grundzüge des Urheber- und Medienrechts sowie die Rechtsfolgen von Urheberrechtsverstößen erläutert, widmet sich »Grundkurs Schulrecht XI« den ganz konkreten Fragestellungen aus dem Schulalltag. Diese werden anhand vieler kurzer Beispielsfälle dargestellt und beantwortet. Soweit besonders beliebte Nutzungen unzulässig sind, zeigt das Werk alternative Handlungsmöglichkeiten auf, mit welchen der gewünschte Zweck ebenfalls erreicht werden kann. Aus dem Inhalt: Lehrkräfte erstellen eigene Medien Schüler erstellen eigene Medien Kopien Online-Nutzung von Werken Internetauftritt der Schule

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Grundkurs Schulrecht, Wolf von Bernuth

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2014
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