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Das Gesellschaftsrecht regelt die Organisation von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften durch eine Vielzahl von Vorschriften. Bei einer Verletzung dieser Normen kann ein Organisationsmangel gemäß Art. 731b Abs. 1 OR vorliegen, der sich dadurch auszeichnet, dass ein vorgeschriebenes Organ fehlt oder nicht rechtmäßig zusammengesetzt ist. Solche Mängel können während der gesamten rechtlichen Existenz einer juristischen Person auftreten, von der Gründung bis zur Liquidation. In florierenden Unternehmen und günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind Organisationsmängel eher selten, während sie in Krisenzeiten vermehrt auftreten. Im Rahmen der GmbH-Revision wurde mit Art. 731b OR ein einheitlicher Rechtsbehelf für Organisationsmängel eingeführt, der zahlreiche materielle und prozessrechtliche Fragen aufwirft, die im Gesetz nur rudimentär behandelt werden. Die Dissertation zielt darauf ab, diese Fragen umfassend zu beantworten. Der erste Teil befasst sich mit den verschiedenen Organisationsmängeln und dem breiten Maßnahmenkatalog, den das Gericht zur Verfügung hat. Der zweite Teil widmet sich den verfahrens- und kollisionsrechtlichen Aspekten der Organisationsklage.
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Die Organisationsklage nach Art. 731b OR, Marcel Schönbächler
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- 2013
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