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Mobiles Kulturgut wirft rechtliche und fachliche Fragen auf. Denkmäler werden allgemein als ortsgebunden betrachtet, weshalb bewegliche Denkmäler in den aktuellen Denkmalgesetzgebungen oft nicht erwähnt oder ausgeschlossen sind. Ein Blick auf die Ausstattung historischer Bauten zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen immobilem und mobilem Kulturgut fließend sind. Der Begriff „bewegliches Kulturgut“ umfasst auch andere Objektgruppen, wie Raddampfer auf Schweizer Seen. Zudem zählen gelegentliche Verschiebungen von immobilem Schutzgut, etwa ins Freilichtmuseum Ballenberg, zu dieser Thematik. Der denkmalpflegerische Alltag sieht sich zunehmend mit solchen Fragen konfrontiert, was zu erheblichen Verlusten führen kann. Eine vertiefte Diskussion über die Translokation immobiler Denkmäler sowie die Herausforderungen und Chancen bei der Erhaltung beweglicher Denkmäler ist dringend erforderlich. Daher widmete sich die Herbsttagung 2012 der formation continue NIKE / BAK / ICOMOS in Lausanne diesem Thema. Die vorliegende Veröffentlichung präsentiert die Beiträge und Ergebnisse der Tagung und führt Interessierte anhand zahlreicher Beispiele in die Thematik ein.
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Kulturgut in Bewegung, Boris Schibler
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- 2013
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