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Die neue EU-Erbrechtsverordnung

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In Deutschland gibt es jährlich etwa 450.000 Erbrechtsfälle mit Bezug zu anderen EU-Ländern. Die seit August 2012 geltende EU-Erbrechtsverordnung vereinfacht die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der EU und gegenüber Drittstaaten. Ab 2015 wird ihre Anwendung verpflichtend. Es ist wichtig, sich bereits jetzt mit der neuen Verordnung vertraut zu machen, da Sie in der notariellen Praxis entsprechend beraten und die richtige Rechtswahl treffen müssen, beispielsweise bei der Erstellung eines Testaments, das möglicherweise erst in vielen Jahren vollstreckt wird. Die Neuerscheinung bietet umfassende Informationen zur neuen Rechtslage bei Erbfällen mit Auslandsbezug. Beispielfälle und Formulierungsvorschläge verdeutlichen die praktischen Änderungen durch die Verordnung. Die Autorin behandelt unter anderem die EU-Erbrechtsverordnung im Kontext der EU-Regelungen und des deutschen Rechts, das anwendbare Recht, internationale Zuständigkeit, das europäische Nachlasszeugnis sowie unregulierte Problemstellungen. Zudem werden Besonderheiten bei der gewillkürten Erbfolge und der Ausschlagung behandelt. Die Publikation bereitet Sie auf internationale Erbrechtsfälle vor und rüstet Sie für die zukünftigen Herausforderungen.

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Die neue EU-Erbrechtsverordnung, Jutta Müller-Lukoschek

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2013
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