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Geschiedenenunterhalt in Deutschland im 19. Jahrhundert

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Der vorliegende Band gibt einen umfassenden Überblick über die Geschichte des Geschiedenenunterhaltes und dessen Einzug in unser heutiges deutsches Recht. An dessen Beispiel zeigt sich die Rechtszersplitterung in Deutschland im 19. Jh. sehr deutlich. Während einige Länder einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch vorsahen, galt in anderen „gemeines“, römisches Recht, das lediglich „Ehescheidungsstrafen“ kannte. In Literatur und Rechtsprechung war umstritten, ob es dort dennoch einen solchen Anspruch geben konnte. Alexandra Maier stellt in ihrer Dissertation nicht nur den rechtshistorischen Hintergrund für die Rechtslage im 19. Jh. dar, sondern auch die Gesetze der Teilstaaten sowie die Literatur und die Rechtsprechung, die bis ins 16. Jh. zurückreicht. Ferner beschreibt sie zu diesem Thema den Gesetzgebungsprozess des BGB, das im Jahr 1900 die Rechtszersplitterung beendete und durch Einführung eines positiven Anspruchs Einheitlichkeit schaffte.

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Geschiedenenunterhalt in Deutschland im 19. Jahrhundert, Alexandra Karin Maier

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2013
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