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Zum Spannungsverhältnis von Investitions- und Menschenrechtsschutz

Verantwortlichkeiten im Bereich bilateraler Investitionsschutzabkommen für menschenrechtliche Standards

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Die Diskussion um das Spannungsverhältnis von Investitionsschutz und Menschenrechten hat in den letzten Jahren mehr und mehr an Gewicht gewonnen. Hierzu hat nicht zuletzt die Arbeit des UN-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, beigetragen. Wird das Hauptaugenmerk bei bilateralen Investitionsschutzabkommen zumeist ausschließlich auf die Investitionssicherheit gelegt, finden darüber hinausgehende Ziele wie der Menschenrechtsschutz nur selten bis gar nicht Einzug in die Abkommen. Die Arbeit stellt exemplarisch Konflikte zwischen investitionsschutz- und menschenrechtlichen Verpflichtungen dar und beleuchtet in diesem Zusammenhang rechtliche Lösungsansätze. Mangels hinreichender rechtlicher Lösungsmöglichkeiten für die in Rede stehenden Sachverhalte beschäftigt sich die Arbeit sodann mit den Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure – Staaten wie Unternehmen –; dies auch unter Berücksichtigung der Arbeit des UN-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte.

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Zum Spannungsverhältnis von Investitions- und Menschenrechtsschutz, Eva-Maria Burkard

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2013
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