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Die Legitimation des Gemeinwesens zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten

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Wann sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und insbesondere Bund, Kantone und Gemeinden befugt, Entscheide in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht mit Beschwerde anzufechten? Die vorliegende Berner Dissertation geht dieser dogmatisch interessanten und in der Praxis immer wieder bedeutsamen Frage nach. Beleuchtet werden einerseits die zahlreichen besonderen Beschwerderechte zu Gunsten von Gemeinwesen. Andererseits und vor allem wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen sich Körperschaften auf das allgemeine Beschwerderecht berufen können. Ausgangspunkt für diesen Teil bildet eine umfassende Analyse der weit verzweigten bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit ihren verschiedenen Fallgruppen. Dabei zeigt sich, dass die höchstrichterliche Praxis nicht immer konsistent ist und ein verlässlicher roter Faden letztlich fehlt. Den Fallgruppen des Bundesgerichts wird daher ein eigener Ansatz gegenübergestellt, der sich stark an der materiell-rechtlichen Figur des Verwaltungsrechtsverhältnisses und - damit eng verknüpft - an der prozessualen Stellung des Gemeinwesens orientiert. Damit kann die Legitimationsfrage vereinfacht und die Rechtssicherheit erhöht werden.

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Die Legitimation des Gemeinwesens zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Michael Pflüger

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2013
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