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Dokumentieren in der Apotheke

Die wichtigsten Dokumentationspflichten auf einen Blick

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Ausgangsstoffe prüfen, Rezepturarzneimittel herstellen, Betäubungsmittel verwalten: Jede Apotheke ist gesetzlich verpflichtet, diese Vorgänge zu protokollieren und zu dokumentieren. Grundlage sind Vorschriften wie z. B. die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG) oder die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). In diesem Buch sind die wesentlichen Dokumentationspflichten einer Apotheke übersichtlich zusammengestellt und steckbriefartig beschrieben. Die Dokumentationen, die im Apothekenbetrieb vorzunehmen sind, lassen sich in fünf Bereiche aufteilen. - Herstellung und Prüfung - Arzneimittelabgabe und Arzneimittelsicherheit - Arbeitsschutz - Apothekenbetrieb - Genehmigungspflichtige Arzneimittelversorgung und Vertrieb Zu jeder Dokumentation finden Sie in einem Steckbrief die entsprechende Rechtsgrundlage, den Zweck, die zu dokumentierenden Daten, Besonderheiten und Aufbewahrungsfristen kurz dargestellt. Damit erhalten Sie eine umfassende Übersicht über die notwendigen, sowie rechtlich geforderten Dokumentationen in der Apotheke. Dr. Ute Stapel ist Amtsapothekerin bei der Stadt Hamm und hat seit 1991 einen Lehrauftrag an der Universität Münster für Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker. Als Autorin und Referentin verschiedener Apothekerkammern ist sie weithin bekannt. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD).

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Dokumentieren in der Apotheke, Ute Stapel

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2016
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