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Soziale Menschenrechte im Völker-, europäischen und deutschen Recht

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Die sozialen Menschenrechte, wie Arbeit, Bildung, Gesundheit, soziale Fürsorge, Sozialversicherung und Wohnung, sind im Völker- und Europarecht anerkannt, jedoch nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Eberhard Eichenhofer untersucht den Zusammenhang zwischen Sozialpolitik, Sozialrecht, Gleichheit, Freiheit und dem sozialen Rechtsstaat sowie den sozialen Menschenrechten. Er beschreibt die Entwicklung dieser Rechte von der Französischen Revolution über die Weimarer Reichsverfassung bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Anschließend analysiert er die Inhalte der sozialen Menschenrechte und deren Bedeutung im Völker-, Europa- und deutschen Recht. Besonders beleuchtet er die Relevanz der völker- und europarechtlichen Menschenrechtsgarantien für das deutsche Recht anhand von Art. 1 Abs. 2 GG. Eichenhofer stellt die Frage, ob man über Sozialrecht sprechen kann, ohne die sozialen Rechte zu erwähnen, und bietet darauf eine Antwort. Das Buch richtet sich an Fachvertreter des Sozialrechts in Deutschland, die den sozialen Rechten oft skeptisch gegenüberstehen, sowie an Juristen anderer Fachrichtungen, die ebenfalls Vorbehalte haben. In der öffentlichen Debatte sind soziale Rechte kaum präsent und werden oft als abstrakt und verwirrend wahrgenommen. Eichenhofer fordert dazu auf, diesen Themen offen und emphatisch zu begegnen.

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Soziale Menschenrechte im Völker-, europäischen und deutschen Recht, Eberhard Eichenhofer

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2012
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