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Corpus iuris civilis

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Inhalt Band V behandelt das römische Erbrecht in den Büchern 28 bis 34 und verdeutlicht dessen Bedeutung für die besitzenden Klassen. Die Erörterungen beginnen mit der seit jeher vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, insbesondere durch Testament (testamentum). Thematisiert werden die Errichtung des Testaments, die Unterscheidung zwischen wirksamen und unwirksamen Testamenten, die Errichtung für Unmündige, der Inhalt und die Eröffnung sowie Erleichterungen bei Soldaten. Neben dem traditionell formgebundenen Vermächtnis (legatum) tritt seit der Kaiserzeit das formfreie Fideikommiß (fideicommissum) als funktional vergleichbare Alternative hinzu. Beide Rechtsinstitute sind von großer praktischer Bedeutung, was die vielfältigen Zuwendungen wie Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt, Arbeitsleistungen sowie persönliche Güter zeigt. Das römische Erbrecht gilt in Europa seit jeher als eine bedeutende Schule des juristischen Denkens, dessen Relevanz bis heute besteht. Die zielsprachenorientierte Übersetzung ermöglicht Juristen und an Rechtsfragen Interessierten einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft. Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer und profitieren Sie von 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.

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Corpus iuris civilis, Christoph Krampe

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2012
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