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Bundeswaldgesetz

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Seit über einem Jahrzehnt fehlte eine aktuelle Kommentierung zum BWaldG, obwohl sich in der Zwischenzeit sowohl im forst- und naturwissenschaftlichen Bereich eine Fülle neuer Erkenntnisse ergeben haben, die sich auf die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Bundeswaldgesetzes und die Ermessensausübung auswirken. Diese Beziehungen des Bundeswaldgesetzes zur Botanik, Genetik, Ökologie und einer Fülle weiterer naturwissenschaftlicher Disziplinen sind in die Kommentierung eingeflossen, da deren Ergebnisse bei der Auslegung waldrechtlicher Begriffe unverzichtbar sind. Das rechtliche Umfeld des Gesetzes hat sich ebenso seit dem Inkrafttreten des Bundeswaldgesetzes erheblich verändert. Die Richtlinien der Europäischen Union zum Vogelschutz, zu Flora-, Fauna und Habitaten sind erst im letzten Jahrzehnt in der Praxis angekommen. Zwischenzeitlich hat die Europäische Union die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen als ein weiteres ihrer Ziele definiert. Diese Aspekte sind ebenfalls Bestandteil dieser Kommentierung. Assessor Dr. jur. Klaus Thomas ist Oberregierungsrat, zuständig für Rechtsangelegenheiten und Projektleiter in der Behörde für Geoinformation und Landentwicklung in Braunschweig. Zudem ist er Lehrbeauftragter des Landes Niedersachsen für das Recht der Agrarstrukturverwaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Hildesheim •

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Bundeswaldgesetz, Klaus Thomas

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2013
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