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Praxiskommentar zum Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Zürich (IDG)

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Das neue Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) des Kantons Zürich regelt aufeinander abgestimmt die Materien „Datenschutz“ und „Öffentlichkeitsprinzip“. Das Datenschutzrecht hat Neuerungen erfahren und das Öffentlichkeitsprinzip, welches die Information von Amtes wegen und das individuelle Informationszugangsrecht enthält, findet erstmals eine gesetzliche Regelung. Der Praxiskommentar zum IDG stellt die gesetzlichen Bestimmungen umfassend dar und erläutert verständlich und klar, wie diese anzuwenden sind. Mit zahlreichen Beispielen werden die sich in der Praxis stellenden Fragen illustriert. Damit ist der vorliegende Kommentar ein wichtiges Arbeitsinstrument für alle Juristinnen und Juristen sowie Praktikerinnen und Praktiker, die Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip anzuwenden haben.

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Praxiskommentar zum Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Zürich (IDG), Bruno Baeriswyl

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2012
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