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Erwachsenenschutz

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Der dritte Band der Reihe 'Kommentare zum Familienrecht' behandelt das neue Erwachsenenschutzrecht, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt und das über hundert Jahre alte Vormundschaftsrecht ersetzt. Ziel des neuen Rechts ist es, das Selbstbestimmungsrecht durch zwei neue Rechtsinstitute – Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – zu fördern. Zudem sollen gesetzliche Maßnahmen für urteilsunfähige Personen die Familiensolidarität stärken und den Schutz von Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen verbessern. Das neue System beschränkt sich auf verschiedene Arten von Beistandschaften und die fürsorgerische Unterbringung, was maßgeschneiderte Lösungen und verhältnismäßige Eingriffe in die Rechtsstellung und Freiheit der schutzbedürftigen Personen ermöglicht. Interdisziplinäre Fachbehörden ersetzen die bisher kommunal organisierten Miliz- und Laienbehörden, und der Rechtsschutz wird durch die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Erwachsenenschutzbehörde vor Gericht zu ziehen, gestärkt. Nach Beiträgen zur Entstehung und Würdigung des Gesetzes aus verschiedenen Perspektiven werden die Gesetzesbestimmungen und Änderungen ausführlich kommentiert. Dieser Kommentar ist der erste der Reihe, der vollständig zweisprachig erscheint, und die beteiligten Autorinnen und Autoren sind in der Wissenschaft und Praxis des Familienrechts hochqualifiziert.

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Erwachsenenschutz, Andrea Büchler

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2013
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