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Die Organisation von Longstay-Einrichtungen des Massregelvollzugs unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten

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Wie geht man mit gefährlichen Straftätern im Justiz- und Maßregelvollzug um, insbesondere wenn sie als nicht therapierbar erscheinen? Diese Frage gewinnt angesichts der aktuellen, kontrovers diskutierten EGMR-Urteile an Dringlichkeit und bildet den Kern der Masterarbeit am Lehrstuhl für Kriminologie und Polizeiwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum. Sowohl im psychiatrischen Maßregelvollzug als auch im Justizvollzug gibt es Täter, bei denen therapeutische Maßnahmen über Jahre hinweg nicht fruchten. Es stellt sich die Frage nach der adäquaten Handhabung und Unterbringung dieser Personen. Gibt es klare Kriterien zur Feststellung anhaltender Gefährlichkeit? Welche organisatorischen, baulichen, personellen und konzeptionellen Voraussetzungen müssen für Longstay-Einrichtungen erfüllt werden? Menschenrechtliche Gesichtspunkte, wie sie in relevanten Normen und Urteilen formuliert sind, müssen dabei berücksichtigt werden. Zur Lösung dieser Probleme ist ein multidisziplinärer Ansatz erforderlich, der menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte, vollzugspolitische Leitlinien, kriminalpolitische Vorgaben, therapeutische Konzepte sowie administrative Gesichtspunkte umfasst. Abschließend wird das Problem der falsch-positiven Prognosen im Maßregelvollzug thematisiert.

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Die Organisation von Longstay-Einrichtungen des Massregelvollzugs unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten, Bernhard C. Reck

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2011
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