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Sanierungsrecht in Deutschland und England

Eigenverwaltung und Insolvenzplan

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Sowohl im deutschen als auch im englischen Recht ist die Sanierung als Verfahrensziel eines Insolvenzverfahrens anerkannt. In England gibt es dabei spezielle Sanierungsverfahren, die sich deutlich von der deutschen Insolvenzordnung unterscheiden. Das vorliegende Werk untersucht rechtsvergleichend Funktionsweise und Effizienz beider Regelungen und stellt dar, wo in beiden Rechtsordnungen sanierungsförderliche und sanierungsfeindliche Elemente zu finden sind. Der Autor analysiert zugleich, welchen Anforderungen ein für die Praxis taugliches Sanierungsrecht entsprechen muss. Vor dem Hintergrund sog. „Sanierungsmigrationen“ und der bevorstehenden - sanierungsorientierten - Veränderung des deutschen Insolvenzverfahrens durch das ESUG ist das Werk eine wertvolle Orientierungshilfe in einem immer enger vernetzen europäischen Wirtschaftsraum.

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Sanierungsrecht in Deutschland und England, Reinhard Bork

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2011
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