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Marktbeherrschung und Wettbewerbsbeschränkung als Untersagungskriterium nach Art. 2 FKVO

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Im Jahr 2004 wurde das materielle Eingriffskriterium der Fusionskontrollverordnung (FKVO) von der Europäischen Kommission novelliert, nachdem eine Debatte über die Flexibilität des Marktbeherrschungstests stattfand. Der Reformprozess führte dazu, dass das Merkmal der „erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs“ zum zentralen Kriterium der FKVO 139/04 erhoben wurde, während der Marktbeherrschungstest abgewertet wurde. Der Autor untersucht das Marktverhalten auf oligopolistischen Märkten, insbesondere die Voraussetzungen unilateraler Effekte. Um Regelungslücken des alten Tests aufzuzeigen, werden die Funktionen des Wettbewerbs als Maßstab für eine effektive Fusionskontrolle definiert. Zudem wird der Marktbeherrschungstest mit dem „substantial lessening of competition test“ (SLC-Test) in den USA und Großbritannien verglichen. Die Analyse der 'merger guidelines' und der Rechtsprechung des Supreme Court sowie der District Courts soll zeigen, ob der SLC-Test Schwierigkeiten bei der Bewertung von Effizienzen und unilateralen Effekten hat. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Kriterien für den Nachweis unilateraler Effekte im Kontext der „erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs“, wobei qualitative und quantitative Kriterien herangezogen werden. Schließlich wird das Ziel der FKVO-Reform, die Berücksichtigung von Effizienzen, kritisch diskutiert, wobei die Erkenntnisse der ökonomischen Theorie und der konsumentenorientierte W

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Marktbeherrschung und Wettbewerbsbeschränkung als Untersagungskriterium nach Art. 2 FKVO, Michael Gerke

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2011
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