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Religiöse Verfolgung als Fluchtgrund am Beispiel der kurdischen Yeziden

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In Deutschland wird religiösen Fluchtmotiven nur dann Asyl gewährt, wenn das „religiöse Existenzminimum“ im Herkunftsland bedroht ist. In den 1980er Jahren erhielten die ersten yezidischen Flüchtlinge aus der Türkei nach langen Asylverfahren Schutz durch deutsche Verwaltungsgerichte. Das Yezidentum, eine monotheistische Religion, sieht die Yeziden als doppelt Verfolgte: aufgrund ihrer Religion, die nicht aus dem Islam hervorgegangen ist, und ihrer ethnischen Zugehörigkeit als Kurden. Ihre weltweite Zahl wird auf etwa 800.000 geschätzt, von denen rund 40.000 in Deutschland leben. Die Zugehörigkeit zum Yezidentum erfolgt durch Geburt, eine Konversion ist ausgeschlossen. Die mündliche Überlieferung führt zu unterschiedlichen Glaubensinhalten und -praxen. Viele yezidische Laien-Gläubige, die Muriden, haben traditionell wenig Wissen über ihre Religion, was es für westlich-christlich geprägte Entscheidungsträger in Asylverfahren schwierig macht, ein einheitliches Bild der yezidischen Religiosität zu gewinnen. Dies hat dazu geführt, dass Yeziden in der Diaspora begonnen haben, ihre Glaubensinhalte zu normieren. Am Beispiel der Yezidi wird verdeutlicht, wie die Angaben eines Flüchtlings, aufgrund seiner Religion verfolgt zu werden, in deutschen Asylverfahren seit dem Asylkompromiss bewertet werden.

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Religiöse Verfolgung als Fluchtgrund am Beispiel der kurdischen Yeziden, Eva Gnau

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2011
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