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Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt das beamtenrechtliche Verfahren bei Dienstvergehen von Beamten. Der neue Handkommentar bietet praxisnahe Erläuterungen und berücksichtigt landesrechtliche Besonderheiten. Schwerpunkte sind eine Übersicht zur Rechtsprechung im materiellen Disziplinarrecht sowie die detaillierte Erklärung des behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Typische Dienstvergehen umfassen schuldhafte Verletzungen der Treuepflicht, Neutralitätspflicht, des Verhaltens, der Verschwiegenheitspflicht und der Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges. Bei Verdacht auf ein Dienstvergehen erfolgt zunächst ein behördliches Disziplinarverfahren, in dem Disziplinarmaßnahmen wie Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verhängt werden können. Die behördliche Entscheidung, etwa eine Geldbuße, kann in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden. Gegen die Gerichtsentscheidung sind Berufung zum Oberverwaltungsgericht und Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich. Vorteile sind die Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten und die Rechtsprechungsübersicht zum materiellen Disziplinarrecht. Zielgruppe sind Beamte, insbesondere Personalleiter, Personalräte in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte.
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Bundesdisziplinargesetz, Richard Urban
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