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Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495 - 1806)

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Das vorherrschende Bild der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene in der frühen Neuzeit fokussiert stark auf das vom römischen Recht beeinflusste Vormundschaftsrecht. Während dies für die Theorie des gemeinen Rechts zutrifft, zeigt die Praxis eine deutlich vielgestaltigere Realität. Neben traditionellen Regelungen waren bevormundete Erwachsene, insbesondere Verschwender und Geisteskranke, oft auch ordnungs- oder policeyrechtlichen Gesetzen der Territorialstaaten unterworfen. Dies führte zur Anwendung mehrerer unterschiedlicher Regelungskomplexe. Der Verfasser gibt zunächst einen Überblick über die allgemeinen Grundsätze des Vormundschaftsrechts und der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene. Anschließend wird am Beispiel des Kurfürstentums Mainz und des Herzogtums Württemberg die rechtliche Gemengelage der Regelungen skizziert. Eine qualitative Fallstudie analysiert die Normen, deren Zweck und Inhalt. Zudem werden praktische Fallbeispiele vorgestellt, die die Maßnahmen veranschaulichen, die bei der Behandlung der betroffenen Gruppen zur Anwendung kamen, von der Bestellung eines Vormunds bis hin zur Zuchthauseinweisung zur Sozialdisziplinierung. In der abschließenden Diskussion werden die Motive für policeyrechtliche Bestimmungen sowie deren Umsetzung behandelt. Auch die Frage nach der Anwendungskonkurrenz verschiedener Normen und deren praktische Lösungen, abhängig von der sozialen Stellung der Betroffenen, wird thematisiert.

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Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495 - 1806), Ludwig Griebl

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2010
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