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Im Kommentar zur Baunutzungsverordnung wird die Verordnung auf Grundlage aktueller Literatur und relevanter Rechtsprechung kompetent erläutert. Sie ergänzt die planungsrechtlichen Bestimmungen des Baugesetzbuchs und betrifft Vorschriften, Darstellungen und Festsetzungen in Bauleitplänen. Dies umfasst die Art der baulichen Nutzung in verschiedenen Gebieten wie Wohn-, Dorf-, Misch-, Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten. Der Kommentar richtet sich an alle, die mit dieser Rechtsmaterie zu tun haben, insbesondere an Kommunen und deren Aufsichtsbehörden, die für die Bauleitplanung zuständig sind. Er dient als zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe für Gerichte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige, Bauunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, Bildungseinrichtungen sowie interessierte Privatpersonen. Gustav-Adolf Stange ist ein anerkannter Experte im öffentlichen Bau(planungs)recht. Er hat als Verwaltungsrichter, Präsident eines Verwaltungsgerichts und Vizepräsident eines Oberverwaltungsgerichts zahlreiche Streitigkeiten im öffentlichen Baurecht und Umweltrecht bearbeitet und war als Referent bei Informationsveranstaltungen zu diesen Themen aktiv.
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Baunutzungsverordnung, Gustav Adolf Stange
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- 2018
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