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Rechnungshöfe als vierte Staatsgewalt?

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Eine effiziente staatliche Finanzkontrolle braucht unabhängige Rechnungshöfe. Die gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten im Bereich des öffentlichen Finanzwesens wird teilweise überhaupt erst durch ihre Arbeit ermöglicht. Die faktischen Einwirkungsmöglichkeiten der Rechnungshöfe auf die Staatsgewalten durch die Veröffentlichung von Prüfungsberichten, Aussprechen von Warnungen und Beratung bei der Entscheidung über Gesetzesvorhaben macht ihre Einordnung in das Schema der Gewaltenteilung beziehungsweise das institutionelle Gleichgewicht notwendig. Hier soll eine vergleichende Betrachtung verschiedener Rechnungshofmodelle für größere Klarheit sorgen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Betrachtung der Rationalisierung staatlichen Handelns als Grundzweck der Gewaltenteilung zu.

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Rechnungshöfe als vierte Staatsgewalt?, Philipp Bergel

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2010
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