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Tarifeinheit durch Satzungsrecht der Gewerkschaften

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Die aktuelle gewerkschaftliche Tarifpolitik sieht sich Herausforderungen durch die wachsende Bedeutung von Spartengewerkschaften und den Unterbietungswettbewerb durch christliche Gewerkschaften gegenüber. Dieser Pluralismus hat erhebliche Auswirkungen auf die Ordnung des Arbeitslebens, da er nicht nur die gewerkschaftliche Tarifpolitik behindert, sondern auch für Arbeitgeber eine unübersichtliche Situation schafft, in der konkurrierende Gewerkschaften im gleichen Betrieb unterschiedliche Ziele verfolgen. Der Ruf nach gesetzlichen Einschränkungen der Tarifautonomie und der Kampffreiheit wird laut. Oft wird übersehen, dass die DGB-Gewerkschaften von Beginn an versucht haben, durch Satzungsrecht Tarifeinheit zu gewährleisten, indem sie dem Grundsatz „ein Betrieb - eine Gewerkschaft“ folgen. Um dieses Ziel gegen die Interessen einzelner Mitgliedsgewerkschaften durchzusetzen, hat der DGB ein Schiedsgericht eingerichtet, das in vielen Streitfällen klärend eingreifen konnte. Dennoch werden die satzungsrechtlichen Kompetenzen des DGB in der Rechtswissenschaft angezweifelt, und es gibt verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Beschränkung der Kompetenzen der Mitgliedsgewerkschaften. Diese Bedenken werden in der Untersuchung umfassend analysiert und widerlegt. Ulrich Zachert, ein anerkannter Tarifrechtler, konnte in seinem Gutachten für die Hans Böckler Stiftung seine umfassende Kenntnis der gewerkschaftlichen Organisationspraxis einbr

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Tarifeinheit durch Satzungsrecht der Gewerkschaften, Ulrich Zachert

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2010
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