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"... dass er treu und gewissenhaft übertragen werde"

Zum Dolmetschen im Strafverfahren

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Beschuldigte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sind auf die Hilfestellung eines Dolmetschers angewiesen. Sowohl Strafrechtswissenschaftler als auch Strafrechtspraktiker gehen davon aus, dass nur eine wörtliche Übertragung richtiges Dolmetschen gewährleistet, und nur durch eine solche sowohl das Strafverfolgungsinteresse des Gerichts als auch das Verteidigungsinteresse des Beschuldigten gewahrt bleibt. Ganz anders sieht das die Übersetzungswissenschaft. Sie weist darauf hin, dass Wörtlichkeit als Kriterium für gelungenes Dolmetschen gänzlich unbrauchbar ist. Christian Kranjcic überträgt die Erkenntnisse der Übersetzungswissenschaft auf die Frage, wie im Strafverfahren zu dolmetschen sei. Von größter Bedeutung ist dabei, zu unterscheiden, ob der Dolmetscher im „Auftrag“ des Gerichts, des Zeugen oder des Beschuldigten tätig wird und entsprechend, an wessen Interessen er seine Übertragung auszurichten hat.

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"... dass er treu und gewissenhaft übertragen werde", Christian Kranjčić

Langue
Année de publication
2010
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Titre
"... dass er treu und gewissenhaft übertragen werde"
Sous-titre
Zum Dolmetschen im Strafverfahren
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2010
Format
souple
ISBN10
3161502744
ISBN13
9783161502743
Séries
Description
Beschuldigte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sind auf die Hilfestellung eines Dolmetschers angewiesen. Sowohl Strafrechtswissenschaftler als auch Strafrechtspraktiker gehen davon aus, dass nur eine wörtliche Übertragung richtiges Dolmetschen gewährleistet, und nur durch eine solche sowohl das Strafverfolgungsinteresse des Gerichts als auch das Verteidigungsinteresse des Beschuldigten gewahrt bleibt. Ganz anders sieht das die Übersetzungswissenschaft. Sie weist darauf hin, dass Wörtlichkeit als Kriterium für gelungenes Dolmetschen gänzlich unbrauchbar ist. Christian Kranjcic überträgt die Erkenntnisse der Übersetzungswissenschaft auf die Frage, wie im Strafverfahren zu dolmetschen sei. Von größter Bedeutung ist dabei, zu unterscheiden, ob der Dolmetscher im „Auftrag“ des Gerichts, des Zeugen oder des Beschuldigten tätig wird und entsprechend, an wessen Interessen er seine Übertragung auszurichten hat.