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Bürgernahes Europa

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„Wir beschließen etwas (…) und warten einige Zeit (…). Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten erst gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter", beschrieb Luxemburgs Premier Jean-Claude Junker ironisch die Rechtsetzung der EU. Viele EU-Bürger empfinden Unbehagen über die Überregulierung und Kompetenzausweitung in Brüssel, auch in Bereichen, in denen Mitgliedstaaten eigene Regelungen treffen könnten. Ex-Bundespräsident Roman Herzog stellte die Frage, ob Deutschland noch als parlamentarische Demokratie bezeichnet werden könne, da der Bundestag vor allem europäische Vorgaben umsetzt. Der Subsidiaritätsgrundsatz im Vertrag über die EU soll die Eigenständigkeit der Mitgliedsländer wahren und die Mitspracherechte ihrer Parlamente schützen. Seit dem Vertrag von Maastricht ist dieser Grundsatz ein fester Bestandteil der politischen Debatten auf europäischer und nationaler Ebene. Dennoch fehlt eine einvernehmliche Definition in den Unionsverträgen oder durch den Europäischen Gerichtshof. Matthias Zimmermann gibt einen Überblick über die vertragliche Entwicklung und die beteiligten Akteure. Er erläutert die unterschiedlichen Interessen bei der Auslegung der Subsidiarität und benennt Probleme der praktischen Umsetzung in der politischen Realität, einschließlich der Bürgernähe, die die EU als Synonym für Subsidiarität verwendet.

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Bürgernahes Europa, Matthias Zimmermann

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2010
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