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Im 18. und 19. Jahrhundert entwickelte sich die öffentliche Schule in Deutschland zu einem Instrument der Staatsverwaltung, das bestimmten staatlichen Zwecken diente. Während das mittelalterliche Deutschland kein staatliches Bildungssystem kannte und die geistige Entwicklung anderen Gemeinschaften überließ, führte der Staat nun den Schulzwang ein, insbesondere für die Volksschule. Dies markierte einen entscheidenden Wandel, indem der Staat eine gesetzliche Grundlage für die Bildungsziele und -verpflichtungen schuf.
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