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Ratenzahlungsregelungen in der Zwangsvollstreckung

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Der Begriff „abstottern“ hat es mittlerweile in den Duden geschafft. Dies liegt sicherlich auch an den Verlockungen der Konsumindustrie („Kaufen Sie jetzt, zahlen Sie später“). Nicht selten werden Verbindlichkeiten begründet, die an sich sofort vollständig fällig wären, vom Schuldner aber nicht bedient werden können. Zur Vereinbarung von Ratenzahlungen kommt es in solchen Fällen häufig erst in allerletzter Minute, nämlich dann, wenn bereits die Zwangsvollstreckung droht. Trotz dieser erheblichen Praxisrelevanz hat der Gesetzgeber Ratenzahlungsregelungen unter Mitwirkung des Gerichtsvollziehers erst mit der Zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle von 1997 kodifiziert und sich auch damals mit einer Rumpfregelung begnügt. Mit der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, die größtenteils im Jahre 2013 in Kraft tritt, wurde eine Neuregelung getroffen, die die bisherigen Vorschriften zusammenfasst, aber gleichzeitig neue Fragen aufwirft. Mit der vorliegenden Arbeit wird der Problemkreis der Ratenzahlungsregelungen in der Zwangsvollstreckung analysiert und ein Ausblick auf die neue Gesetzeslage gegeben.

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Ratenzahlungsregelungen in der Zwangsvollstreckung, Florian Fritz

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2010
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