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Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz

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Eigenbetriebe sind rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts und gelten als „Prototyp der organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigten Anstalt“. Sie verfügen über eine eigene Wirtschaftsführung und erhalten unwiderruflich die Kompetenz zur selbständigen Erledigung der laufenden Betriebsführung, einschließlich der externen Vertretung. Eigenbetriebe sind verpflichtet, eine doppelte Buch- und kaufmännische Wirtschaftsführung zu führen. Sie bieten praktische Vorteile wie die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwangs zugunsten der Anstalt sowie die Möglichkeit, öffentlich-rechtlich tätig zu werden, einschließlich der Erhebung von Kommunalabgaben. Der Kommentar zur Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung vermittelt das Recht der Eigenbetriebe und der Anstalten des öffentlichen Rechts auf anschauliche, praxisnahe und kompetente Weise. Die Autoren, darunter Klaus Schmidt, Heiko Bokelmann, Markus Grötecke und Dr. jur. Jochen Hell, sind erfahrene Experten auf diesem Gebiet und beraten Kommunen sowie kommunale Einrichtungen. Sie bringen umfassendes Wissen und praktische Erfahrung in die Erläuterung der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen ein.

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Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz, Rudolf Oster

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2017
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