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Wettbewerbsförderung statt Immanenz

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Die Entwicklung von Grundsätzen zur Rechtfertigung von Wettbewerbsbeschränkungen im nationalen und europäischen Kartellrecht bleibt eine große Herausforderung. Seit Jahrzehnten arbeiten die Rechtsprechungen an konsistenten Rechtfertigungskonzepten. Der BGH hat in der Entscheidung zum Subunternehmervertrag II seinen eigenen Ansatz aufgegeben und sich der europäischen Rechtsprechung angenähert, wenn auch unvollständig. Diese Untersuchung beleuchtet den Wandel in der nationalen Rechtsprechung und analysiert die bisherigen Rechtfertigungsgründe, die hinter der Formel vom anzuerkennenden Interesse stehen. Der Autor präsentiert eine Vielzahl von Entscheidungen und ordnet sie den Rechtfertigungsgründen der Immanenz, Wettbewerbsförderung, Verbrauchervorteilen durch Effizienzsteigerung und Gemeinwohlvorteilen zu. Praktiker finden hier eine strukturierte Übersicht relevanter Fälle, während der eigenständige Ansatz des Autors, der Wettbewerbsförderung den Vorrang vor der Immanenz einräumt, eine neue Perspektive auf die Rechtfertigungsproblematik bietet. Dieser Ansatz steht in starkem Kontrast zur BGH-Entscheidung und hinterfragt die Argumentation, dass bei einer Abwägung kein Raum für § 2 GWB oder Art. 81 III EGV bleibt. Der Autor plädiert dafür, dass die Rechtfertigung wettbewerbsbeschränkender Abreden durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen sollte, die auf Wettbewerbsförderung abzielt.

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Wettbewerbsförderung statt Immanenz, Karl-Friedrich Oppermann

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2010
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