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Die deutsche Gesetzgebung erklärt jede totipotente menschliche Zelle für schützenswert. Damit hat sich ein beschreibender entwicklungsbiologischer Terminus zu einem normativ gebrauchten Begriff gewandelt. Kann aber die Fähigkeit zur Bildung des Organismusganzen wirklich ein geeignetes Kriterium für Schutzwürdigkeit sein, wenn damit auch Entitäten eingeschlossen sind, von denen man kaum wollen kann, dass sie sich zu erwachsenen Menschen entwickeln? Soll man menschliche Klone oder unter Verwendung tierischer Eizellen erzeugte Klon-Hybride schützen? Angesichts der widersprüchlichen Rechtswirklichkeit muss der Totipotenzbegriff einer kritischen Analyse unterzogen werden.
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Totipotenz - überfordertes Kriterium der Schutzwürdigkeit?, Johannes Huber
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- 2009
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