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Der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im öffentlichen Vergaberecht

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Welche Anforderungen stellt der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG an die Vergabe öffentlicher Aufträge? Tobias Pollmann untersucht die rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung bei der Beauftragung von Unternehmen und analysiert, welche Auswahlkriterien und Verfahrensgestaltungen gleichheitsgerecht sind. Er entwickelt die These, dass der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des Haushaltsrechts eine zentrale Rolle bei der Schaffung gleichheitskonformer Differenzierungskriterien spielt. Die Auswahlentscheidung zugunsten eines Auftragsinteressenten ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz steht. Dieses Zusammenspiel führt dazu, dass die innenrechtlichen Bindungen der öffentlichen Verwaltung im Verhältnis zu privaten Auftragsinteressenten „extravertiert“ werden. Der Autor sieht in der staatlichen Auftragsvergabe keinen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit der leer ausgegangenen Konkurrenten aus Art. 12 Abs. 1 GG. Im zweiten Teil beleuchtet Pollmann den Primär- und Sekundärrechtsschutz. Anders als das Bundesverfassungsgericht betrachtet er die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG als einschlägig und leitet daraus einen weitergehenden Primärrechtsschutz ab, als derzeit von den Gerichten im öffentlichen Vergaberecht gewährt wird.

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Der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im öffentlichen Vergaberecht, Tobias Pollmann

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2009
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