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Vertraulichkeit als Schranke von Informationsansprüchen

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A und B kommunizieren vertraulich miteinander. Darauf macht C gegenüber B einen Informationsanspruch geltend, der sich auf diese Kommunikation bezieht. Muss B die Informationen an C übermitteln oder muss er sie geheim halten? Informationelle Konflikte dieser Art treten bei Informationsansprüchen aus sehr vielen Rechtsgebieten auf, so etwa im Familien- und Erbrecht, im Vertragsrecht, im Gesellschaftsrecht, im Verwaltungsrecht (z. B. Öffentlichkeitsprinzip), im Datenschutzrecht, im Prozessrecht und nicht zuletzt im Zusammenhang mit öffentlichen Registern. Der Autor verwirft die gängige Methode der Entscheidung solcher Konflikte - die Interessenabwägung. Stattdessen argumentiert er auf der Grundlage sozialwissenschaftlicher und rechtsphilosophischer Befunde und Theorien, dass Vertraulichkeit, sprich die autonome Beschränkung der Reichweite von Äusserungen, einen Eigenwert hat, den das Recht prinzipiell respektieren muss. Um das diagnostizierte Wertungsdefizit der Vertraulichkeit auszugleichen, entwickelt der Autor einen Bezugsrahmen, welcher der Rechtsanwenderin oder dem Rechtsanwender helfen soll, den informationellen Konflikt systematisch und wertungsgerecht zu entscheiden. Zugleich eröffnet der Bezugsrahmen den Konfliktparteien die zur Bewältigung des Konflikts notwendigen Argumentationsräume.

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Vertraulichkeit als Schranke von Informationsansprüchen, Daniel Markus Häusermann

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2009
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