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Inhalt: Band VI „Europäische und universelle Grund- und Menschenrechte“ ist in zwei Halbbände unterteilt. Der zweite Teilband „Europäische Grundrechte II – Universelle Menschenrechte“ erscheint zuerst, gefolgt vom ersten Teilband „Europäische Grundrechte I“ im Frühjahr 2010. Ein gesonderter Teil stellt die nationalen Grundrechte im Grundgesetz in den Kontext der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh). Zudem wird das Verhältnis des EuGH zu nationalen Gerichten untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf den universellen Menschenrechten, die als subjektive Rechte jedem Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zustehen. Diese Rechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar und werden von fast allen Staaten anerkannt. Durch die Formulierung in Verfassungen und internationalen Abkommen werden sie einklagbar. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) der Vereinten Nationen ist die maßgebliche internationale Quelle. Wichtige Menschenrechtsinstrumente sind der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, die für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Zudem gibt es zahlreiche Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte regeln, wie die Genfer Flüchtlingskonvention.
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Hans Georg Dederer
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- 2009
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