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Die gleichzeitige Mitgliedschaft einer Person in Leitungs- oder Aufsichtsorganen mehrerer Körperschaften ist eine verbreitete Praxis. Dies betrifft insbesondere Konzernverbünde und Unternehmensbeteiligungen der öffentlichen Hand. Die Arbeit untersucht die Verhaltensanforderungen für Doppelmandatsträger und die Möglichkeiten, mit Pflichtenkollisionen umzugehen. Ein zentrales Thema ist, inwieweit ein Organmitglied Weisungen Dritter unterworfen sein kann, was aktuell in der Diskussion um öffentliche Unternehmensbeteiligungen relevant ist. Zudem wird die Haftung der beteiligten juristischen Personen für das Handeln des Doppelmandatars bei der jeweils anderen Körperschaft analysiert. Es wird festgestellt, dass eine Zurechnung der Haftung für die Verletzung von Organpflichten nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, jedoch nur unter strengen Bedingungen erfolgen kann. Als Haftungsgrundlagen werden unter anderem die Haftung für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, die Haftung nach § 31 BGB sowie konzernrechtliche Sondertatbestände behandelt. Die Arbeit vergleicht deutsche und englische Rechtsansätze und bietet einen umfassenden Überblick über die Haftung von Directors einer englischen Company. Dabei werden Konzepte wie vicarious liability und die Institute des de-facto und shadow directors vorgestellt. Der Vergleich zeigt, dass trotz unterschiedlicher dogmatischer Ausgangspunkte in beiden Ländern ähnliche Ergebnisse erzielt werden,
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Mehrfachmandate in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen juristischer Personen, Jürgen Heinzelmann
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