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Public Private Partnership und Korruption

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Public Private Partnership (PPP) bezeichnet die Kooperation zwischen privaten Akteuren und der öffentlichen Hand zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung. Diese gemischtwirtschaftlichen Unternehmen befinden sich in einem Graubereich zwischen Organisations- und Aufgabenprivatisierung. Silke Noltensmeier untersucht, ob PPP-Mitarbeiter als Amtsträger nach § 11 I Nr. 2c StGB gelten können. Sie kommt zu dem Schluss, dass diese Vorschrift grundsätzlich nicht auf PPP-Mitarbeiter anwendbar ist, wenn der private Partner aktiv am Unternehmen beteiligt ist. Die Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand sind nach außerstrafrechtlichen Regelungen schwächer, als es für die Anwendung von § 11 I Nr. 2c StGB erforderlich wäre. Nur bei Unternehmen der Organisationsprivatisierung und PPP mit stiller privater Beteiligung kann in Einzelfällen eine staatliche Steuerung im Sinne der Behördenäquivalenz vorliegen. Die Verfasserin konkretisiert die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze durch einen Kriterienkatalog zur staatlichen Steuerung. Bei der Anwendung der klassischen Korruptionstatbestände der §§ 331 ff.; 299 StGB können aufgrund der Nähe von PPP zur Privatwirtschaft Probleme auftreten, insbesondere bei der Bestimmung der Tätereigenschaft in mehraktigen Korruptionsfällen oder der Festlegung sozialadäquater Zuwendungen. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nür

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Public Private Partnership und Korruption, Silke Noltensmeier

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2009
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